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Fussreflexzonenmassage

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Die Fussreflexzonenmassage erfasst den ganzen Menschen und bringt alles wieder ins Gleichgewicht. Im Fuss wird der ganze Mensch reflektiert. Areale des Fusses, die erkrankte oder gestörte Organe repräsentieren, sind gemäss der Reflextherapie schmerzempfindlicher oder in ihrer Struktur verändert, z. B. verhärtet. Diesen Regionen widmet sich die Therapie mit verschiedenen Grifftechniken und zielt darauf ab, so eine Besserung der Organfunktion zu bewirken. Durch das Stimulieren der bestimmten Zonen wird die Durchblutung angeregt. Eine gute Durchblutung ist für jedes Organ lebenswichtig, denn das Blut ist das Transportmittel für Sauerstoff, sämtliche Aufbaustoffe, Hormone, Antikörper und übernimmt den Abtransport von Abfallprodukten. Über die Fussreflexzonen können wir unsere Organsysteme, das Lymphatische System und das Nervensystem beeinflussen. Die Fussreflexzonenmassage eignet sich hervorragend als alleinige Therapieform oder stellt eine ideale Ergänzung zu anderen Behandlungsmethoden dar. Mit der Fussreflexzonenmassage kann einerseits präventiv und andererseits therapeutisch gearbeitet werden.

 

Als vorteilhafte Wirkungen werden der Fussreflexzonenmassage unter anderem diese zugeschrieben:

 

- Wohltuender Stressabbau

- Stärkung des Immunsystems

- Verbesserung des Schlafes

- Linderung von Schmerzen

- Lösen von Muskelverspannungen

- Fördern des Lymphflusses

- Kräftigen der körperlichen Verfassung

 

Die Fussreflexzonenmassage kommt bei diesen Symptomen zum Einsatz:

 

- Kopfschmerzen und Migräne

- Wirbelsäulen- und Gelenkbeschwerden

- Müdigkeit / Stress / Erschöpfung

- Funktionsstörungen von Organen

- Hormonstörungen und Beschwerden in den Wechseljahren

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Dauer: 60 Minuten

Kosten: CHF 120.- 

 

Bezahlung bar oder twint, vielen Dank. 

 

Die Leistungen der Fussreflexzonenmassage sind vom EMR anerkannt und können somit von der Zusatzversicherung der Krankenkasse übernommen werden. Bitte klären Sie vorgängig mit Ihrer Krankenkasse ab, welche Kosten übernommen werden.

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Grundsätzlich werden alle Behandlungen nach der Sitzung bar oder mit twint bezahlt. Mit der Quittung und dem Rückforderungsbeleg können Sie Ihren Anspruch anschliessend bei der Zusatzversicherung geltend machen.

 

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